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Mit unserem Mandantenrundschreiben halten wir Sie regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen aus den Bereichen Steuer, Recht und Wirtschaft sowie über die neusten Steuertipps auf dem Laufenden.
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Nicht jeder kann oder möchte seine Steuerangelegenheiten, wie beispielsweise das Erstellen einer Steuererklärung, selbst durchführen. In diesem Fall kann ein Steuerberater beauftragt werden. Allerdings bedeutet die Vergabe des Auftrags in aller Regel, zunächst nur die Prüfung der Unterlagen, sowie die Berechnung der jeweiligen Ergebnisse. Sofern der Steuerberater die Befugnis erhalten soll, Einsicht in das Steuerkonto des Auftraggebers zu nehmen und diesen bei Bedarf auch gegenüber Behörden, Gerichten oder sonstigen Stellen zu vertreten, muss hierfür eine entsprechende Vollmacht erteilt werden.
Links
An dieser Stelle finden Sie einige nützliche Links zu Behörden, Kammern sowie Finazierungspartnern:
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